
(lat.) ist die lateinische Formulierung des Satzes, dass der Fürst nicht an die Gesetze gebunden ist. In Rom gibt es eine Freistellung von Gesetzen bereits in vorchristlicher Zeit. In Digesten 1. 3. 31 wird die auf Ulpian zurückgeführte Formel princeps legibus solutus von Justinian übernommen. Kaiser Friedrich II. greift hierauf 1245 wieder zur...
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